Studienfinanzierung

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Bleibt die Private Krankenversicherung bezahlbar?

Umtarifierung und Beitragsentlastung helfen Ärztinnen und Ärzten Kosten sparen

Die betriebliche Altersvorsorge.

Praxismitarbeiterinnen und medizinische Fachangestellte haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorgung, um einer möglichen Armut im Rentenalter vorzubeugen. Seit April 2008 sind Ärzte mit eigener Praxis dazu verpflichtet, einen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss für das Hilfspersonal zu zahlen, der mit der gewählten Entgeltumwandlung verrechnet wird. So können Mitarbeiter die Versorgungslücken schließen … und das steuer- und sozialabgabenfrei. Eine gute Sache, finden wir. Doch was müssen Sie beachten? Welche Variante ist die beste? Sind vermögenswirksame Leistungen möglich und sinnvoll; oder lieber ohne? Fragen Sie uns! Wir helfen gern.